Neuerung in der Wirtschaftsdüngernachweisverordnung
zum 13.05.2022.
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Auch die Empfänger von Wirtschaftsdünger sind ab dem 13.05.2022 verpflichtet Meldungen im Meldeprogramm
NRW zu erstellen → Aufnahmemeldungen
Die Meldefrist wird geändert.
Bislang mussten Meldungen vom vorherigen Kalenderjahr spätestens bis zum 31.03. des darauffolgenden Jahres gemeldet werden.
Ab sofort wird in Halbjahreszeiträume gemeldet und das spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf eines Halbjahres.
Folgende Fristen gelten dann:
- Erste Halbjahreszeitraum (01.01. - 30.06.) muss bis zum 31.07. gemeldet werden
- Zweite Halbjahreszeitraum (01.07. - 31.12.) muss bis zum 31.01. gemeldet werden
Wie geht man mit den Abgabe- und Aufnahmemeldungen im ersten Halbjahr 2022 um?
Wirtschaftsdüngerbewegungen im Zeitraum vom 01.01.22 – 12.05.22 werden nach alten System mit Frist zum 31.03.23 gemeldet.
Wirtschafsdüngerbewegungen (Abgabe & Aufnahme) ab dem 13.05.2022 werden nach dem neuen System gemeldet. Also alle Bewegungen im Zeitraum vom 13.05.22 - 30.06.22 sind mit Frist zum 31.07.22 zu melden.
Vorausgesetzt, dass der Abgeber seine Meldung bereits getätigt hat, kann der aufnehmende Betrieb die Meldung im Meldeprogramm NRW mit „Für Empfang übernehmen“ die Meldung übernehmen und als Aufnahmemeldung verbuchen.