Meldevollmacht

Im Rahmen der Wirtschaftsdüngernachweisverordnung müssen ...

Im Rahmen der Wirtschaftsdüngernachweisverordnung müssen alle Wirtschaftsdüngerbewegungen durch ein Onlineverfahren bei der Landwirtschaftskammer NRW gemeldet werden. Dieser jährlichen Meldeverpflichtung aus der WDüngnachwV können Sie selbst nachkommen, oder uns bevollmächtigen. Wünschen Sie weitere Informationen, können Sie uns gerne ansprechen.