Düngebedarfsermittlung und Dokumentation

Die Düngeverordnung sieht vor, ...

Die Düngeverordnung sieht vor, dass vor dem Ausbringen von N und P-haltigen Düngemitteln eine Düngebedarfsermittlung (DBE) erfolgen muss. Neu ist, dass seit 01.05.2020 das Ausbringen von N und P-haltigen Nährstoffträgern binnen zwei Tagen dokumentiert werden muss.

Ab dem Wirtschaftsjahr 2020/2021 muss auf Grundlage der Dokumentation eine jährliche Gesamtübersicht als Gegenüberstellung der Summe des ermittelten betrieblichen Düngebedarfs (kg N und kg P2O5 pro Betrieb und der aufgebrachten Nährstoffmenge als Gesamtsumme der einzelnen aufgezeichneten Düngemaßnahmen erfolgen.