WDüngNachwV

Die Wirtschaftsdüngernachweisverordnung NRW verpflichtet ...

alle Abgeber von Wirtschaftsdüngern oder Stoffen, die Wirtschaftsdünger enthalten, Aufzeichnungen zu führen und die zuständige Behörde über die Nährstoffbewegungen zu informieren. Die Meldungen sind ausschließlich online über das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW abzugeben.

Das Nährstoffkontor Westmünsterland bietet die Übernahme der Meldungen über eine Vollmachtserteilung an. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite zur Verbringungsverordnung.